Elternverein

Renata Maurer-Nikolic (2.v.l.) und ihr Team: Markus Gröblacher, Sabine Magerle, Katrin Wankmüller, Isabella Schöndorfer und Ulrich Pöschl
Renata Maurer-Nikolic (2.v.l.) und ihr Team: Markus Gröblacher, Sabine Magerle, Katrin Wankmüller, Isabella Schöndorfer und Ulrich Pöschl

Jahreshauptversammlung des Elternvereines

Am Dienstag, 7. November 2023 fand die Generalversammlung des Elternvereines statt. Dabei wurden der Vorstand neu gewählt und die überarbeiteten Statuten einstimmig beschlossen. Der scheidende Obmann DI Gerhard Genser bedankte sich bei allen Schulpartnern für die gute Zusammenarbeit und fasste den Tätigkeitsbereich des Elternvereines zusammen:

Unterstützungen für Schulveranstaltungen und Unterrichtsmittel zählen dabei genauso zu den Aufgaben wie die finanzielle Verantwortung für den alljährlichen Schulball. Auch die Mitwirkung im Schulgemeinschaftsausschuss, in dem für die Schule wichtige Beschlüsse, u.a. betreffend Hausordnung, schulautonom unterrichtsfreie Tage, Genehmigung von Schulveranstaltungen sowie Themen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung gefasst werden, gehört zu den Aufgaben des Elternvereines. Die sorgfältige Arbeit des Kassiers und der Rechnungsprüferin wurde mit der einstimmigen Entlastung des Vorstandes dankend anerkannt.

Die Mitglieder des neugewählten Elternvereinsvorstandes sind:

- Renata Maurer-Nikolic, Obfrau
- Katrin Wankmüller, Obfrau-Stv.
- Sabine Magerle, Schriftführerin
- Isabella Schöndorfer, Schriftführerin-Stv.
- Markus Gröblacher, Kassier
- Claudia Proprentner, Kassier-Stv.
- Susanne Hager, Rechnungsprüferin
- Ulrich Pöschl, Rechnungsprüfer-Stv.

Im Anschluss an die Generalversammlung präsentierten Frau MMag. Christina Zankl und Herr Thomas Teschinsky, BA die Angebote für psychologische und sozialpädagogische Hilfestellungen in unserer Schule. Dabei kam es zu einem anregenden Austausch, in dem es vor allem um Kommunikation und den Perspektivenwechsel in Gespräch mit den uns anvertrauten jungen Menschen ging.

Der Elternverein (EV)
Elternvereine (vgl. SchUG § 62) üben ihre Tätigkeit auf privatrechtlicher Basis aus, sind nicht weisungsgebunden und eine bedeutende Ergänzung für die schulpartnerschaftlichen Gremien am Schulstandort. Sie heben einen Mitgliedsbeitrag ein und verfügen damit über ein eigenes Budget. Folgende Aufgaben können sie u.a. übernehmen:

• Finanzielle Unterstützung von SchülerInnen bei Schulveranstaltungen
• Mitfinanzierung bei Schulausstattung und Schulprojekten
• In Schulen mit einem SGA (Schulgemeinschaftsausschuss) wählt der EV drei VertreterInnen bzw. StellvertreterInnen und entsendet sie in den SGA
• Wahrung der Erziehungsrechte der Eltern unter Berücksichtigung der Miterziehung durch die Schule
• Beratungsgremium für Eltern bei Fragen zum Schulgeschehen (z.B. Handyregelungen)
• Mitarbeit bei schulischen Aktivitäten (Tag der offenen Tür, Schulgottesdienste, Schulfeste etc.)
• Vernetzungsfunktion für alle SchulpartnerInnen

Die Wahl des/der Klassenelternvertreter/in und seines/ihres Stellvertreters/in hat im Rahmen der ersten Sitzung des Klassenforums (Elternabend Ende September/Anfang Oktober zu erfolgen. Grundsätzlich sind KlassenelternvertreterInnen auf vier Jahre gewählt. Das Weiterleiten von personenbezogenen Daten der Klasseneltern-vertreterInnen an den Elternvereinsvorstand ist aus Sicht des Datenschutzes gestattet.