Schulärztin
Dr. med. univ. Marion Kainz

Als Schulärztin stehe ich allen SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern bei Problemen und Anliegen zur Verfügung.

Ich unterliege selbstverständlich der ärztlichen Schweigepflicht und behandle alle Fragen vertraulich.

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Meine Tätigkeit umfasst:

Eignungsuntersuchungen vor schulischen Sportveranstaltungen und Reisen

Einen jährlichen Gesundheitscheck (Augen, Herz, Lunge, Bewegungsapparat ...) aller SchülerInnen zur Vorbeugung und zum Erfassen von Krankheiten. Sollte mir etwas auffallen, ist es meine Aufgabe, den Hinweis zur weiteren Abklärung bei einem Facharzt zu geben.

Mitarbeit an Schulprojekten zu gesundheitsspezifischen Themen und im Kriseninterventionsteam der Schule

Beratungen zu Themen wie gesunder Lebensstil, chronischen Erkrankungen, Suchtmittel, Sexualität und Verhütung, Hygiene und übertragbare Krankheiten.

Impfberatung

Ärztliche Beratung und Hilfestellung bei persönlichen Krisen, Gewalterfahrungen, Mobbing oder Missbrauch

Wenn eine direkte Hilfe meinerseits nicht möglich ist, bemühe ich mich, eine geeignete Anlaufstelle und Kontaktadresse zu finden.

Ich bin Ärztin für Allgemeinmedizin und stehe in meiner Funktion als Schulärztin allen SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern zur Verfügung.

Schulärztlicher Dienst – SJ 2025/26

Zu folgenden Terminen ist unsere Schulärztin Dr. Marion Kainz anwesend:

– Sprechstunden jeweils Donnerstag
– 8.00 – 12.00 Uhr in der Schulbibliothek
– Anmeldungen bitte über Sekretariat !

Neben den vorgeschriebenen schulärztlichen Untersuchungen in einzelnen Schulstufen steht Dr. Marion Kainz für alle Schülerinnen und Schüler / Lehrerinnen und Lehrer im Rahmen ihrer Tätigkeit bei Fragen zu allgemeinen Gesundheitsthemen, Ernährung, schulischen Problemen, Impfungen, Schulveranstaltungen, Befreiungen, Prophylaxe etc. zur Verfügung.

13. November  2025
20. November 2025
11. Dezember 2025
15. Januar 2026
5. Februar 2026
6. März 2026
17. April 2026
22. Mai 2026
12. Juni 2026
  • -Verpflichtende Untersuchungen der SchülerInnen gem. SchuG §66/2
  • -Abhaltung von Sprechstunden für SchülerInnen und LehrerInnen
  • -Schulungsangebote für SchülerInnen und LehrerInnen
  • -Im Bedarfsfall Mitarbeit im Kriseninterventionsteam der Schule
  • -Tätigkeiten im Rahmen des §13 Suchtmittelgesetz
  • -Beratung des Schulleiters und des LehrerInnenkollegiums in medizinischen Belangen